Sie beauftragen hier bei uns ein Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer Ihrer Immobile.
Durch einen persönlichen Ortstermin stellen wir alle Anforderungen an ein valides Sachverständigen-Gutachten sicher.
Bei Rückfragen durch Ihr Finanzamt unterstützen wir Sie unkompliziert bei der Beantwortung aller Fragen zu unserem Gutachten.
Sofern Sie Unterlagen nicht zur Hand haben, können wir diese gegen eine Unkostenpauschale gerne für Sie besorgen.
Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie können Sie die Anschaffungskosten Ihrer Immobilie abschreiben, d.h. der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten werden verteilt über die Nutzungsdauer Ihrer Immobilie von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen.
Sie beauftragen hier bei uns ein Gutachten zum Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer Ihrer Immobile.
Nach der Bestellung erhalten Sie einen Link zu einem Fragebogen. Dabei werden alle notwendigen Werte Ihrer Immobilie abgefragt, die wir für die Erstellung des Gutachtens benötigen.
Sie vereinbaren mit einem unserer Partner einen Termin für eine Vor Ort Begutachtung und stellen sicher, dass unser Partner die Immobilie betreten kann.
Nachdem wir alle notwendigen Informationen haben wird Ihr individuelles Gutachten erstellt. Sie bekommen es innerhalb 10 Tagen nach der Begehung zugeschickt.
Wie berechnet sich die Restnutzungsdauer?
Muss das Finanzamt das Gutachten akzeptieren?
Zunächst einmal müssen Sie, wenn Sie eine kürzere Restnutzungsdauer für Ihre Objekt ansetzen wollen, diese gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Als geeignetes Mittel hier kommt in der Praxis nur ein Gutachten zur Ermittlung der Restnutzungsdauer in Betracht. Sofern das Gutachten nach den anerkannten Regeln des Sachverständigenwesens erstellt wurde, wird das Finanzamt dieses akzeptieren. Gelegentlich kann es vorkommen, dass das Finanzamt einzelne Ansätze des Gutachtens anders beurteilt. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, setzen Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Im Rahmen unserer Geld-Zurück-Garantie unterstützen wir Sie hier bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt.
Wie funktioniert der Nachweis einer verkürzten Restnutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt?
Das Finanzamt geht zunächst immer von den gesetzlich normierten Restnutzungsdauern aus, also 50 Jahre bzw. 40 Jahre für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden. Den Nachweis für eine verkürzte Nutzungsdauer können Sie durch ein entsprechendes Sachverständigengutachten erbringen. Dieses geben Sie ganz einfach bei Ihrer nächsten Steuererklärung an und legen das von uns erstellte Gutachten als Beweis vor.
Ist das Gutachten valide?
Unsere Gutachten erfüllen alle Voraussetzungen für ein ordnungsgemäßes Sachverständigengutachten. Insbesondere der Ortstermin, bei dem die Immobilie durch uns oder einen unserer Netzwerkpartner besichtigt wird, stellen dies sicher.
Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten nicht akzeptiert?
Im ersten Schritt wird Ihr zuständiges Finanzamt bei Rückfragen zu unserem Gutachten Ihnen im Rahmen des rechtlichen Gehörs eine Anhörung zuschicken. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit uns in
Verbindung, wir unterstützen Sie selbstverständlich kosten los bei der Beantwortung aller Fragen zu diesem Thema.
In dem (unwahrscheinlichen) Fall, dass das Finanzamt sofort einen Steuerbescheid ohne
Berücksichtigung unseres Gutachtens erlässt, legen Sie bitte form- und fristgerecht Einspruch gegen diesen Steuerbescheid ein und melden sich bei uns.
In allen Fällen werden wir und/oder unser Kooperations-Steuerberater
Sie bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt, soweit dies unser Gutachten betrifft, unterstützen.
Welche Daten sind notwendig, um das Gutachten zu erstellen?
Neben den Informationen zur Lage, Baujahr, Wohnungs- und Grundstücksgröße benötigen wir vor allem Angaben zum Zustand der Immobilie und zu den durchgeführten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in den letzten Jahren. Diese Angaben werden dann durch unseren Mitarbeiter beim Ortstermin nochmal verifiziert.
Braucht es für die Ermittlung der Restnutzungsdauer zwingend einen Ortstermin?
Die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie wird in einem standardisierten Rechenmodell ermittelt. Diese Methode darf nicht „blind“ auf jede Immobilie angewendet werden, sondern muss immer vom Sachverständigeim im Einzelfall geprüft werden, ob die Berechnung zu einem sachgerechten Ergebnis kommt.
Muss ich beim Orts-Termin anwesend sein?
Beim Ortstermin muss sichergestellt sein, dass wir die Immobilie innen und außen besichtigen können. Sie müssen dazu nicht selbst anwesend sein, sondern können gerne eine andere Person bevollmächtigen oder auch nur Ihren Mieter informieren, dass wir zur Besichtigung kommen.
Für welche Regionen kann ich Gutachten erstellen lassen?
Dank unserer Netzwerkpartner können wir Ortstermine in ganz Deutschland durchführen und somit bundesweit Gutachten anbieten.
Für welche Objektarten kann ich Gutachten erstellen lassen?
Wir erstellen Restnutzungsdauer-Gutachten für alle Objektarten. Für Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Einfamilien-, Zweifamilien, Reihen- und Doppelhäuser bieten wir Pauschalpreise an. Für Gewerbeobjekte und Spezialimmobilien machen wir Dir gerne ein individuelles Angebot.
Für welche Objekte lohnt sich die Beauftragung eines Restnutzungsdauer-Gutachtens?
Ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt, hängt vor allem davon ab, wie alt die Immobilie ist und in welchem Umfang in den letzten Jahren Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden. Aus diesen Eckdaten ermitteln wir im Gutachten die Restnutzungsdauer. Als groben Anhaltspunkt lässt sich sagen: Für Objekte, die älter als 30 Jahre sind und bei denen bisher wenig Renovierungen durchgeführt wurden, weisen idR. Eine kürzere Restnutzungsdauer aus, als die beim Kauf vom Gesetzgeber vorgegeben 50 Jahre, ein Gutachten lohnt sich in diesen Fällen also!
Für welche Objekte kann die Restnutzungsdauer durch Gutachten nachgewiesen werden?
Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer ist grundsätzlich für alle Objektarten möglich.
Gibt es einen Rabatt?
Das gute ist, dass sich die Kosten für das Gutachten in der Regel bereits bei der ersten Steuererklärung refinanziert haben. Darüberhinaus können wir Ihnen einen Nachlass von 5% anbieten, Wenn Sie für mehr als 3 Objekte ein Gutachten anfordern.
Markus Rehkugler - Dipl.-Finanzwirt (FH)
Geschäftsführer Markus Rehkugler studierte Finanzwissenschaften an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (FH Ludwigsburg) und absolvierte mehrere Praxissemester beim Finanzamt Friedrichshafen.
Seit 2001 ist er als Unternehmer in der Immobilienbranche tätig und hat in dieser Zeit unzählige Immobilien für sich selbst als Investor und für andere Profi-Investoren begutachtet und bewertet.
Sein nebenberufliches Studium an der Deutschen Immobilienakademie (DIA) der Universität Freiburg endete 2010 mit dem Diplom zum Sachverständigen (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Laufende Fortbildungen im Bereich der Immobilienwirtschaft und insbesondere in der Immobilienbewertung sichern die dauerhaft hohe Qualität unserer Dienstleistungen.
durch Vorort Begutachtung
Die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie wird in einem standardisierten Rechenmodell ermittelt. Allerdings darf diese Methode nicht „blind“ auf jede Immobilie angewendet werden, sondern der Sachverständige muss immer im Einzelfall prüfen, ob die Berechnung zu einem sachgerechten Ergebnis kommt.
Aus diesem Grund ist ein Ortstermin mit einem Sachverständigen, der alle notwendigen Informationen ermittelt, erforderlich. Nur mit einer persönlichen Besichtigung der Immobilie können wir die Qualität unserer Gutachten – und damit die Anerkennung durch die Finanzämter – sicherstellen.
Durch unser Netzwerk können wir Ortstermine deutschlandweit ohne weitere Kosten durchführen. Der Ortstermin findet durch unsere Partnerunternehmen in der Regel innerhalb von 10 Tagen nachdem Sie Ihr Gutachten bei uns beauftragt haben, statt.
Nachdem Sie Ihr Gutachten bei uns beauftragt haben, erhalten Sie einen Link zu einem Fragebogen, auf dem Sie alle relevanten Informationen eintragen können, sowie die Möglichkeit, erforderliche Unterlagen hochzuladen.
Sobald Sie das erledigt haben, macht unser Team eine Vorabprüfung anhand Ihrer Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung über das vorläufige Ergebnis. Wenn sich die Restnutzungsdauer um weniger als 10 Jahre verkürzt bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Auftrag kostenfrei zu stornieren.
Ab 1.1.2023 will die Bundesregierung das Einkommensteuergesetz ändern, so dass eine verkürzte Abschreibungsdauer nicht mehr möglich ist. Hierzu möchten wir Ihnen ein paar wichtige Hinweise geben:
Konkret bedeutet das, dass sie die höhere Abschreibung nachweisen können für alle Immobilien, deren Besitzübergang noch vor dem 01.01.2023 ist. Wenn Sie jetzt zum Jahresende noch eine Immobilie kaufen, können Sie das einfach im Kaufvertrag regeln!
Die Gutachten können also noch im Laufe des Jahres 2023 erstellt werden und mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben werden.
Sie können unser Restnutzungsdauergutachten für alle noch offenen Steuerjahre einreichen. Sollten Sie also für das Jahr 2021 noch keinen Steuerbescheid erhalten haben, können Sie auch für 2021 noch die höhere Abschreibung geltend machen.
Das gilt auch für alle Jahre, die aufgrund eines laufenden Einspruchverfahrens noch offen sind.
Der Preis für ein Gutachten beträgt
• für eine Eigentumswohnung 890,- € inkl. MwSt (ETW)
• für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 1.190,- € inkl. MwSt (ETH)
• für Mehrfamilienhäuser ab 3 bis 10 Wohnungen 1.690,- € inkl. MwSt (MFH)
• Größere Objekte, Gewerbeobjekte und Sonderkonditionen ab 3 Gutachten auf Anfrage (GWO).
In der Regel profitieren Sie bereits bei der ersten Steuererklärung und haben die Kosten wieder refinanziert.
Wichtig: Wir sind keine Steuerberater und geben hier nur allgemeine, öffentlich zugängliche Informationen bzw. unsere Sicht weiter. Für konkrete Fragen zu Ihrem Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.